Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe
im Rahmen des Hilfsprogramms für Vereine zur Verhinderung der
Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie
(Schutzschild für Vereine in Not)
in Rheinland-Pfalz (Änderungsfassung vom 20.12.2021)
Antragsformular gültig ab 01.01.2022


1. Antragsteller
1.1Name des Vereins (bzw. anderen gemeinnützig anerkannten zivilgesellschaftlichen Organisation, nachstehend"Verein" benannt)
 Straße Hausnummer
 PLZ, Ort
 Telefon, Telefax
 E-Mail-Adresse
1.2Steuer-Nummer
 Zuständiges Finanzamt
1.3Vereinsregister-Nr. oder Handelsregister-Nr.
 

Wichtige Hinweis: Sofern es für gemeinnützige oder soziale Träger, Dienstleister oder Einrichtungen gesonderte Hilfsprogramme gibt (wie bspw. Hilfen für Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit Beherbergungsbetrieb oder aufgrund des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes), sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Vereine, die zur Inanspruchnahme entsprechender Hilfen berechtigt sind, sind vom Schutzschild für Vereine in Not ausgeschlossen.
Sofern der Verein wirtschaftliche Hilfen des Bundes erhält oder erhalten hat und weiterhin Liquiditätsengpässe bestehen, können zusätzlich Hilfen aus dem Soforthilfeprogramm "Schutzschild für Vereine in Not" beantragt werden.

1.4 Hat der Verein im Jahr 2022 wirtschaftliche Hilfen aus Bundesmitteln beantragt oder erhalten? ja   nein
1.5 Der Verein wird vertreten durch:
 Name, Vorname
 Funktion im Vorstand
 Straße Hausnummer
 PLZ, Ort
 Telefon, Telefax
 E-Mail-Adresse
1.6Anzahl der Vereinsmitglieder 31.12.2019
 Voraussichtliche Gesamtsumme der Mitgliedsbeiträge 2022 (nur numerische Betragswerte!)
1.7 Der Verein ist als steuerbegünstigt anerkannt (gemäß §§ 52, 53, oder 54 der Abgabenordnung): ja   nein
 Freistellungsbescheid gültig bis
TT.MM.JJJJ
1.8Der Verein gehört zum Bereich Sport   Kultur   anderer Bereich, bitte nennen:
  Hinweise: Bitte beachten Sie die in der Richtlinie aufgeführten Hinweise zu den zuständigen Bewilligungsstellen. Bei Unklarheiten der Abgrenzung bzw. Einordnung können Sie sich gern an die genannten Stellen wenden.
2. Bankverbindung Vereinskonto
 Kontoinhaber (Name, Vorname)
 IBAN, BIC
 Kreditinstitut
3. Grund für den existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass
  Hinweis: Antragsberechtigt sind nur gemeinnützige Vereine, die erst nach dem 11. März 2020 infolge der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind.
Bitte erläutern Sie kurz den Grund für den existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass Ihres Vereins.


4. Maßnahmen zur Reduzierung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses
  Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um den durch die Corona-Pandemie entstandenen Liquiditätsengpass so gering wie möglich zu halten? Zum Beispiel durch Freistellung von derzeit nicht benötigtem Personal, Vereinbarung von Kurzarbeit, Verschiebung nicht notwendiger Ausgaben etc. (kurze Erläuterung unter Angabe der eingesparten Beträge in Euro):


5. Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses
 Berechnungszeitraum
Zeitraum, der der Berechnung zugrunde liegt
(max. 3 fortlaufende Monate seit dem 01.01.2022):
von
TT.MM.JJJJ
    bis
TT.MM.JJJJ
5.1 Um die Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses zu ermitteln, geben Sie bitte zunächst die im Berechnungszeitraum zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben an, die sich aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich ergeben, abzüglich ersparter Ausgaben (alle Angaben in Euro):
  Gesamteinnahmen im angegebenen Berechnungszeitraum
(z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Spenden, Zuschüsse, Erlöse aus dem Verkauf oder von Veranstaltungen, einschließlich der voraussichtlichen Jahresmitgliedsbeiträge 2022 gemäß Ziffer 1.7, anteilig für den Berechnungszeitraum sowie ggfs. Sondereinnahmen wie Corona-Spenden oder anderweitige Kompensationszahlungen)
(nur numerische Betragswerte!)

ggf. Berechnungen/Erläuterungen:
  Gesamtausgaben im angegebenen Berechnungszeitraum
(z.B. Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, Ausgaben aufgrund von Zahlungsverpflichtungen aus bereits vor der Pandemie in Auftrag gegebener und durch die Pandemie nicht durchgeführter Projekte, Kosten für Kredite und Darlehen für bereits vor der Pandemie getätigte Investitionen, vertraglich gebundene Honorare)
(abzüglich ersparter Ausgaben)
(nur numerische Betragswerte!)

ggf. Berechnungen/Erläuterungen:
5.2 Bitte beziffern Sie nun die Höhe des entstandenen Liquiditätsengpasses. Legen Sie hierfür den benannten Berechnungszeitraum zugrunde.
Hinweis: In den Onlineformularen erfolgt eine automatische Berechnung.
Eine Soforthilfe kann maximal in der berechneten Höhe bis zur Maximalsumme von 12.000 EUR nach Prüfung durch die zuständige Prüfstelle gewährt werden. Bereits erhaltene Mittel aus dem Corona-Soforthilfe-Programms für kleine Unternehmen und Soloselbständige werden angerechnet, ebenso vorhandene liquide Mittel und Rücklagen, die nicht für unabweisbare und dringliche Zwecke benötigt werden.
  Höhe der liquiden Mittel einschließlich aller Rücklagen (freie und zweckgebundene Rücklagen) zum 11. März 2020 (nur numerische Betragswerte!)
  Höhe der liquiden Mittel einschließlich aller Rücklagen (freie und zweckgebundene Rücklagen) zum Beginn des Berechnungszeitraum (nur numerische Betragswerte!)
  Höhe der unabweisbaren zweckgebundenen Rücklagen zum Beginn des Berechnungszeitraums (nur numerische Betragswerte!)
  Begründung der Unabweisbarkeit und Dringlichkeit der Maßnahme, für die Rücklagen benötigt werden
  Liquiditätsengpass (wird automatisch errechnet),
entspricht Höhe der beantragten Soforthilfe
(Keine Eingabe, wird errechnet)
6. Hinweise zu Art und Umfang der finanziellen Hilfen
6.1 Die Gelder aus diesem Soforthilfe-Programm werden als nichtrückzahlbare Billigkeitsleistung zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt, der durch die Corona-Virus-Pandemie entstanden ist. Der Antragsteller kann für 2022 eine Soforthilfe zum Ausgleich pandemiebedingter Liquiditätsengpässe für maximal drei Monate im angegebenen Berechnungszeitraum bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 12.000 Euro pro Jahr erhalten. Wird diese Maximalsumme in einem ersten Antrag nicht ausgeschöpft, sind Folgeanträge möglich. Es gilt die maximale Summe von 12.000 Euro für 2022.
Für Bagatellschäden kommen Billigkeitsleistungen nicht in Betracht. Billigkeitsleistungen nach diesem Programm können nur bewilligt werden, wenn die Höhe des verbleibenden Liquiditätsengpasses mindestens 750 Euro beträgt.
6.2 Anträge, die sich auf existenzbedrohliche Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
7. Weitere Anträge
 Für den vorliegenden existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass habe ich bereits öffentliche Finanzhilfen beantragt und ggf. erhalten: ja   nein
7.1Name Förderinstrument
 Status der Förderung beantragt   erhalten   Auswahl zurücksetzen
 Höhe der Förderung in Euro (nur numerische Betragswerte!)
7.2Name Förderinstrument
 Status der Förderung beantragt   erhalten   Auswahl zurücksetzen
 Höhe der Förderung in Euro (nur numerische Betragswerte!)
8. Sonstige Erklärungen des Antragstellers (bitte jeweils ankreuzen, falls zutreffend)
 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie alle Punkte angekreuzt haben und ihre Angaben richtig sind.

8.1 Ich versichere, dass der existenzbedrohende Liquiditätsengpass als eine Folgewirkung der Corona-Virus-Pandemie vom Frühjahr 2020 und nach dem 11. März 2020 entstanden ist.
8.2 Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe in Form einer Billigkeitsleistung besteht.
8.3 Ich bestätige, dass ich der Bewilligungsstelle und sonstigen am Bewilligungs- und Prüfverfahren beteiligten Stellen und Behörden auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stelle.
8.4 Mir ist bekannt, dass es sich bei den Angaben zu Ziffer 1. sowie 3. bis 9. um subventionserhebliche Tatsachen i. S. d. § 264 des Strafgesetzbuchs i. V. m. § 2 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) und § 1 des Landessubventionsgesetzes vom 7. Juni 1977 (GVBl. S. 168) handelt. Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.
8.5 Den unten angeführten datenschutzrechtlichen Bestimmungen stimme ich zu.
8.6 Einer etwaigen nachträglichen Überprüfung durch die Finanzämter, den Rechnungshof Rheinland-Pfalz oder das für meinen Antrag fachlich zuständige rheinland-pfälzische Ministerium stimme ich zu.
8.7 Ich bestätige, dass der Verein keine institutionelle Förderung erhält und dass unsere Liquiditätsengpässe nicht durch andere staatliche oder private Zuwendungen bereits gedeckt sind.
8.8 Ich erkläre, dass ich - bis auf die unter Ziffer 7 genannten- anderweitige öffentliche Finanzhilfen zur Beseitigung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses für meinen Verein, insbesondere aus dem Corona-Soforthilfe-Programm für kleine Unternehmen und Soloselbständige, weder beantragt noch in Anspruch genommen habe.
8.9 Sollte ich weitere öffentliche Finanzhilfen zur Beseitigung der Folgen der Corona-Virus-Pandemie beantragen, werde ich die für meinen Antrag zuständige Bewilligungsstelle unverzüglich darüber informieren. Mir ist bekannt, dass ich im Falle einer Überkompensation durch weitere öffentliche Finanzhilfen oder durch sonstige Entschädigungs- und/oder Versicherungsleistungen die erhaltene Billigkeitsleistung des Landes in Höhe der Überzahlung verzinst zurückerstatten muss.
8.10 Ich bestätige, dass der Verein alles in seiner Macht stehende veranlasst hat, um finanzielle Schäden abzuwenden, ohne dass dadurch die Aufgabenerfüllung vom Verein dauerhaft gefährdet wäre bzw. dass ohne die Soforthilfe zeitnah ein Insolvenzantrag zu stellen wäre.
8.11 Der Aufhebung des Steuer- (§ 30 AO) und des Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) stimme ich zu.
8.12 Ich habe die Förderkriterien zur Kenntnis genommen.
8.13 Ich versichere, dass ich im Rahmen dieses Programms nur an eine Bewilligungsstelle einen Antrag gestellt habe.
8.14 Ich versichere, dass bei Inanspruchnahme der Maximalsumme von 12.000  die Soforthilfe nach diesem Programm dazu beitragen, die Insolvenz abzuwenden, auch wenn durch die Soforthilfe der Liquiditätsengpass nicht vollständig ausgeglichen wird.
8.15 Ich versichere an Eides statt, dass ich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht habe.
9. Beizufügende Unterlagen
  Vorlage einer Legitimationsurkunde des vertretungsberechtigten Vorstands (z. B. Personalausweis oder Reisepass), Satzung des Vereins, Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid), ggfls. Bescheid der ISB. Die Bewilligungsstelle behält sich vor, im Bedarfsfall weitere Unterlagen anzufordern.

Bitte füllen Sie alle Datenfelder vollständig aus und kreuzen alle erforderlichen Erklärungen an. Nach Absenden erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Eingaben zum Ausdrucken.
Bitte senden Sie den ausgedruckten und mit Unterschrift versehenen Antrag an:

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Abteilung 2 /Referat 24/ Corona-Vereinshilfe
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier

Alle weiteren Dokumente senden Sie bitte als PDF-Datei (Gesamtgröße max. 3 MB) mit dem Betreff Antrag und Name des Vereins an: corona-vereinshilfe(at)add.rlp.de